Personenverkehr (Taxi/Mietwagen und Kraftomnibus)
Die Verordnung (EG) 1071/2009 bildet die Grundlage zur Regelung des Marktzuganges
von Kraftverkehrsunternehmen in der Europäischen Union. Es wurde ein für alle
Mitgliedsstaaten einheitliches und unmittelbar anzuwendendes europäisches Recht
geschaffen. Ein gemeinsamer Markt erfordert harmonisierte
Marktzugangsbedingungen, um die Basis für einen fairen Wettbewerb innerhalb der
Europäischen Union zu schaffen. National waren die gesetzlichen Bestimmungen
entsprechend der europäischen Vorgaben anzupassen.
Für den Bereich des Omnibusgewerbes erfolgte
diese Anpassung in Deutschland durch entsprechende Einarbeitung der EU-Vorgaben
in das Personenbeförderungsgesetz (PBefG).
Mit der im Februar 2013 vom Gesetzgeber
verabschiedeten Änderung der nationalen Berufszugangsverordnung (PBZugV) aus
dem Jahr 2000 erfolgte die vollständige Umsetzung der EU-Verordnung in das
deutsche Recht. Kontinuierlich werden weitere Rechtsbereiche dem EU-Recht
angepasst, die in der Auflage 2024 des Handbuches aktuell berücksichtigt
wurden.
Der Berufszugang zum Taxi- und
Mietwagenunternehmen blieb weitestgehend unverändert. Der Nachweis der
Fachkunde durch entsprechende Prüfung (IHK), der persönlichen Zuverlässigkeit
und der wirtschaftlichen sowie finanzielle Leistungsfähigkeit ist zu erbringen.
Eine einheitliche EU-Regelung gibt es nicht.
Das Handbuch behandelt im Teil I das
Grundlagenwissen einschließlich der Inhalte, die für die Fachkundeprüfung „Taxi
und Mietwagen“ erforderlich sind.
Der Teil II enthält die ergänzenden Themen
gemäß Verordnung (EG) 1071/2009, die für die gesamte Europäische Union
verbindlich den Berufszugang von Personenverkehrsunternehmen
(Verkehrsleiter) für den Omnibusverkehr regelt.
Das Verkehrsleiter‐Handbuch
„Personenverkehr Teil I und II“ behandelt auf ca. 630 Seiten alle
Themenbereiche der Fachkundeprüfung „Omnibusverkehr“ und ist gleichzeitig
Nachschlagewerk für die betriebliche Praxis. Die Fachteile sind einzeln
bestellbar.
Güterverkehr
Der Zugang zum Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers basiert auf
europäischem Recht. Die Grundlage ist die für alle Mitgliedsstaaten
verbindliche EU‐Verordnung (EG)
1071/2009, die seit dem 04. Dezember 2011 einheitlich anzuwendende Regeln
enthält.
Zwar handelt es sich sowohl für den
Güterverkehr als auch für den Personenverkehr (Omnibus) um die gleiche EU‐Verordnung, allerdings
musste der Gesetzgeber ‐ ohne inhaltliche
Änderungen ‐
die EU‐Verordnung an die
nationalen Gesetzesnormen anpassen.
Die Gesetzgebung unterliegt einem ständigen Wandel.
Besonders Transport- und Logistikunternehmen sind hiervon betroffen. Das
Verkehrsleiter-Handbuch „Güterverkehr“ Auflage 2024 entspricht dem aktuellen
Stand. Es werden auf ca. 650 Seiten alle Themenbereiche der
IHK-Fachkundeprüfung „Güterverkehr“ behandelt. Gleichzeitig ist es ein
Nachschlagewerk für die betriebliche Praxis.
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