Personenverkehr (Taxi/Mietwagen und
Kraftomnibus)
Die Verordnung (EG) 1071/2009 bildet die Grundlage zur Regelung des
Marktzuganges von Kraftverkehrsunternehmen in der Europäischen Union. Es wurde
ein für alle Mitgliedsstaaten einheitliches und unmittelbar anzuwendendes
europäisches Recht geschaffen. Ein gemeinsamer Markt erfordert harmonisierte
Marktzugangsbedingungen, um die Basis für einen fairen Wettbewerb innerhalb der
Europäischen Union zu schaffen. National waren die gesetzlichen Bestimmungen
entsprechend der europäischen Vorgaben anzupassen.
Für den
Bereich des Omnibusgewerbes erfolgte diese Anpassung in Deutschland durch
entsprechende Einarbeitung der EU-Vorgaben in das Personenbeförderungsgesetz
(PBefG).
Mit der im
Februar 2013 vom Gesetzgeber verabschiedeten Änderung der nationalen
Berufszugangsverordnung (PBZugV) aus dem Jahr 2000 erfolgte die vollständige
Umsetzung der EU-Verordnung in das deutsche Recht. Kontinuierlich sind
weitere Rechtsbereiche dem EU-Recht angepasst worden, diese sind in der Auflage 2020 des
Handbuches auf aktuellem Stand berücksichtigt.
Der Berufszugang zum Taxi- und
Mietwagenunternehmen blieb weitestgehend unverändert. Der Nachweis der
Fachkunde durch entsprechende Prüfung (IHK), der persönlichen Zuverlässigkeit
und der wirtschaftlichen sowie finanziellen Leistungsfähigkeit ist zu erbringen.
Eine einheitliche EU-Regelung gibt es nicht.
Das Handbuch
behandelt im Teil I das Grundlagenwissen einschließlich der Inhalte, die für
die Fachkundeprüfung „Taxi und Mietwagen“ erforderlich sind.
Der Teil II
enthält die ergänzenden Themen gemäß Verordnung (EG) 1071/2009, die für die
gesamte Europäische Union verbindlich den Berufszugang
von Personenverkehrsunternehmen (Verkehrsleiter) für den Omnibusverkehr
regelt.
Das
Verkehrsleiter‐Handbuch „Personenverkehr Teil I und II“ behandelt auf
ca. 630 Seiten alle Themenbereiche der Fachkundeprüfung „Omnibusverkehr“ und
ist gleichzeitig Nachschlagewerk für die betriebliche Praxis. Die Fachteile
sind einzeln bestellbar.
Güterverkehr
Der Zugang zum Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers basiert auf
europäischem Recht. Die Grundlage ist die für alle Mitgliedsstaaten
verbindliche EU‐Verordnung (EG) 1071/2009, die seit dem 04. Dezember
2011 einheitlich anzuwendende Regeln enthält.
Zwar handelt
es sich sowohl für den Güterverkehr als auch für den Personenverkehr (Omnibus)
um die gleiche EU‐Verordnung, allerdings musste der Gesetzgeber ‐ ohne
inhaltliche Änderungen ‐ die EU‐Verordnung an die nationalen Gesetzesnormen anpassen.
Die Gesetzgebung unterliegt einem ständigen Wandel. Besonders Transport-
und Logistikunternehmen sind hiervon betroffen.
Das Verkehrsleiter-Handbuch „Güterverkehr“ Auflage 2020 entspricht dem
aktuellen Stand. Es werden auf ca. 650 Seiten alle Themenbereiche der
IHK-Fachkundeprüfung „Güterverkehr“ behandelt. Gleichzeitig ist es ein
Nachschlagewerk für die betriebliche Praxis.
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